Das von Bundesminister Volker Wissing angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Eigentümer selbst genutzter Wohnhäuser können bei der KfW einen Investitionszuschuss für eine Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher beantragen. Ein Elektroauto muss vorhanden oder verbindlich bestellt sein.

Der Zuschuss beruht auf Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage, den Batteriespeicher und die Ladestation. Ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden ist vorgesehen. Die Anlagen und ihre Steuerung durch ein Energiemanagementsystem fördern den Klimaschutz im Verkehr, unterstützen die Netzstabilität und minimieren die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt für dieses Förderangebot 500 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fokussiert auf den selbst erzeugten Strom für Elektrofahrzeuge. Die Kombination von Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation in selbst genutzten Wohngebäuden zielt auf eine nachhaltige Energieversorgung. Das Programm hilft Eigenheimbesitzern, die auf das Auto angewiesen sind, insbesondere in ländlichen Gebieten und für verschiedene Aktivitäten. Das Laden am Wohngebäude reduziert den Bedarf an öffentlichen Ladestationen und hilft bei der Einsparung von Energiekosten sowie bei der Unterstützung des Klimaschutzes.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützt, hat die Entwicklung und Umsetzung des Förderprogramms eng begleitet.

Laut der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur ist das Aufladen von Elektroautos am Wohngebäude ein verbreiteter Anwendungsfall von Ladeinfrastruktur. Aus einer Anwenderbefragung geht hervor, dass Solarstrom oft dazu führt, dass das Laden in Zeiträume verschoben wird, in denen das Stromnetz weniger beansprucht wird.

Das Förderprogramm unterstützt nicht nur Elektroautofahrer, sondern hilft auch, das Stromnetz zu entlasten. Wie bereits bei früheren erfolgreichen Programmen des BMDV übernimmt die staatliche Förderbank KfW die Abwicklung der Anträge, die über das Online-Kundenportal der KfW komplett digital gestellt werden können.

Laut KfW ist die Kombination von Elektromobilität und der Nutzung von erneuerbarem Strom für den Verkehrssektor wichtig. Das neue Programm fördert Ladestationen, PV-Anlagen und Batteriespeicher, um eine dezentrale und netzschonende Ladeinfrastruktur weiterzuentwickeln. Der Zugang zum Programm erfolgt einfach über das KfW-Kundenportal.

Details zur Förderung

Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.

Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.

  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann ab Montag, den 04.09.2023 auf den Seiten des Bundesanzeigers abgerufen werden: www.bundesanzeiger.de

Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm auf: www.kfw.de/442

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