Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderung – Neue Chancen und rechtliche Grenzen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mit der Gesetzesänderung vom Oktober 2024 gelten Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) als privilegierte bauliche Veränderungen im Sinne des § 554 BGB und § 20 Abs. 2 Nr.Weiterlesen >>>










