Die neue Photovoltaikanlagenpflicht – Bayern auf dem Weg in die Energieunabhängigkeit
2024-04-09
Im Detail gilt die Pflicht zum Bau einer PV-Anlage auf Dächern für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 01.03.2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Für sonstige neue Nicht-Wohngebäude gilt die Pflicht ab 01.07.2023. Weiterlesen >>>