Ausbau der PV-Freiflächen erfordert Anpassung des Erbschaftssteuerrechts
2024-04-28
Am Beispiel einer 20 Hektar großen PV-Freiflächenanlage kann im Erbfall und einer Zuordnung zum Grundvermögen ein Mehrbetrag an Erbschaftsteuer von über 500.000 Euro gegenüber einer Zuordnung zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen fällig werden.Weiterlesen >>>