Baurecht: Leistungsverweigerungsrecht gilt in vielen Fällen
2024-04-20
Für schlechte Arbeit gibt’s nicht den vollen Lohn. Juristen sprechen vom Leistungsverweigerungsrecht: Auftraggebern steht bei vorliegenden Mängeln grundsätzlich das Recht zu, die Vergütung in entsprechendemWeiterlesen >>>