Seit dem 1. Januar 2015 dürfen alte Öl- und Gaskessel, die vor 1985 installiert wurden und damit 30 Jahre oder älter sind, nicht mehr betrieben wer-den. Das schreibt die seit Mai geltende Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) vor.

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen alte Öl- und Gaskessel, die vor 1985 installiert wurden und damit 30 Jahre oder älter sind, nicht mehr betrieben werden. Das schreibt die seit Mai geltende Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) vor. In deutschen Heizungskellern stehen allerdings noch rund 800.000 solche Oldtimer, heizen weiter ineffizient die Gebäude und stoßen unnötig viel CO2 aus. Diese Zahl weist eine Erhebung des Bundesverbands der Schornsteinfeger aus.

Die gesetzliche Austauschpflicht nach jeweils 30 Jahren soll einen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen leisten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmetatbestände. Auch in diesen Fällen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die veraltete Heizung hochgerading ineffizient arbeitet. Dann ist der Austausch zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, lohnen würde er sich aber dennoch.

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